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Sturmschaden? Rohrbruch? oder einen beliebigen anderen Schaden am Haus?

Verhalten im Schadenfall

Egal, ob als Mieter oder Miteigentümer, Sie sind verpflichtet, einen eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies passieert nicht, in dem man den Verwalter informiert, - viele Personen glauben das. Wenn es brennt, ruft jeder automatisch die Feuerwehr, - und nicht den Verwalter. Aber wenn das Wasser kommt, z.B. aufgrund eines Sturmschadens, ruft niemand einen Dachdecker, sondern immer den Verwalter.


Dieses Verhalten ist falsch und führt ggf. zu einer eingeschränkten Versicherungsleistung. Wenn Sie einen Schaden feststellen, sollten Sie diesen umgehend bei einem einem Fachbetrieb Ihrer Wahl anzeigen und die Beseitung bzw. Notmassnahmen in Auftrag geben. Die weitere Abwicklung obliegt dann uns. Wir bestätigen dann gern dem Handwerker Ihren Auftrag.


Gerade bei vielen Ergeignissen, wie sie jetzt bei dem Sturm "Frederike" zu erwarten sind, häufen sich die Aufträge bei den Handwerkern. Wer dort zuerst meldet, bekommt auch zuerst die Leistung. Informieren Sie zuerst uns, die Erfahrung haben wir aus dem Sturm "Kyrill" vor 11 Jahren, geht unnütze Zeit ins Land, weil auch hier die Anzeigen gehäuft

eintreffen.


Für die Kunden unseres Köchy-Kundenportals gibt es einen direkten Weg, Ihre Schadensanzeige mitzuteilen, der vorbei an Telefon, Fax und Mail geht:






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Sie finden ein "Online-Notfallformular" unter den "Service-Formularen"

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